2003 hat sich das Bundessozialgericht
(BSG) erstmals umfassend mit der Thematik adipositas-chirurgische Eingriffe
befasst. Gemäß mehrerer gleichlautender Urteile vom 19.2.2003 (z.B. B 1 KR 2/02
R, sowie B 1 KR 14/02 R) kommt die Implantation eines Magenbandes im Sinne des
SGB V § 27 nur als Ultima Ratio (also als allerletzte
Therapiemöglichkeit) in Betracht. Dies wird jedoch von der Erfüllung einer
Reihe von Bedingungen für eine erfolgreiche Behandlung abhängig gemacht:
·
Alter zwischen 18 und ca. 65 Jahren
·
BMI > 40 kg/m² (BMI > 35 kg/m² mit
erheblichen Begleiterkrankungen (z. B. Diabetes mellitus Typ 2, Bluthochdruck,
Schlafapnoe))
·
Erschöpfung aller konservativen
Behandlungsmöglichkeiten - darunter versteht man mindestens 2 vergebliche
Versuche, das Gewicht zu reduzieren, entweder unter ärztlicher Aufsicht oder im
Rahmen von Selbsthilfegruppen oder anderen Diätgruppen (z.B. Weight Watcher®)
·
Tolerables Operationsrisiko
·
Ausreichende Motivation
·
Keine manifeste psychiatrische
Erkrankung (keine Suchtkrankheiten/Essstörungen)
·
Möglichkeit einer lebenslangen
medizinischen Nachbetreuung
Am 16.12.2008 bestätige das Bundesssozialgericht nochmals durch ein
Urteil (B 1 KR 2/08 R) ihre bisherige Rechtsauffassung zu dieser
Thematik.